§1 StaRUG verpflichtet Geschäftsführer zur Risikofrüherkennung. Nicht nur in produzierenden Unternehmen. Nicht nur im Mittelstand. Auch in gemeinnützi
Was ein Krankenhaus und ein mittelständisches Unternehmen gemeinsam haben.
Mehr als die meisten denken. Und nicht dort wo man es vermutet.
Krankenhäuser sind operativ gut aufgestellt. Streng reguliert. Notfallpläne für medizinische Krisen existieren. Werden geübt. Funktionieren. Das Gesundheitswesen hat gelernt mit operativem Ausfall umzugehen weil die Konsequenz sofort sichtbar ist.
Aber das ist nicht der Punkt.
Der Punkt ist was beide nicht haben. Was beide nicht auf dem Schirm haben. Und was beide gleichermaßen trifft wenn es soweit ist.
§1 StaRUG verpflichtet Geschäftsführer zur Risikofrüherkennung. Nicht nur in produzierenden Unternehmen. Nicht nur im Mittelstand. Auch in gemeinnützigen Trägern. Auch in Krankenhäusern. Die Pflicht zur Erkennung bestandsgefährdender Entwicklungen gilt unabhängig von Branche Größe und Rechtsform.
Was das bedeutet ist in beiden Welten gleich häufig nicht verstanden. Wer diese Pflicht verletzt haftet persönlich. Der Geschäftsführer eines Krankenhauses haftet privat genauso wie der Geschäftsführer eines Maschinenbauers. Nicht das Unternehmen. Nicht der Träger. Der Mensch der unterschreibt.
Das wissen beide meistens nicht.
Und bei Insolvenz stehen beide gleich da. Nicht weil sie schlecht geführt wären. Sondern weil wirtschaftliche Resilienz in beiden Welten ein anderes Thema ist als operative Exzellenz. Ein Krankenhaus das medizinisch einwandfrei arbeitet kann wirtschaftlich in die Insolvenz gleiten ohne dass jemand die Frühwarnzeichen dokumentiert hat. Und ein mittelständisches Unternehmen das sein Handwerk beherrscht kann dasselbe erleben.
Regulierung schützt Patienten. Nicht den Geschäftsführer.
Das ist die gemeinsame blinde Stelle. Nicht die operativen Prozesse. Die wirtschaftliche Governance. Die Dokumentation von Risiken die erkannt aber nicht benannt wurden. Die Frage ob jemand im Unternehmen oder in der Klinik nachweisen kann dass bestandsgefährdende Entwicklungen rechtzeitig identifiziert und gemeldet wurden.
In der Beratung begegne ich beiden. Dem Krankenhausgeschäftsführer der überzeugt ist sein Haus sei gut aufgestellt – operativ stimmt das. Und dem Unternehmer der dasselbe glaubt. Beide haben recht. Für den falschen Teil der Frage.
Wenn Sie mehr zum Thema Unternehmer-Resilienz und Geschäftsführerhaftung wissen möchten – kurze DM genügt.