Aus der Krise der Gesellschaft wird die persönliche Krise des Geschäftsführers. Nicht weil er ein schlechter Unternehmer ist. Sondern weil er drei Woc
Je früher eine Krise erkannt wird desto mehr Optionen bleiben.
Das klingt selbstverständlich. Es ist es nicht. Weil die meisten Unternehmer den Unterschied zwischen drei Zuständen nicht kennen die rechtlich völlig unterschiedliche Konsequenzen haben.
Zustand eins: wirtschaftliche Schwierigkeit. Aufträge brechen weg. Margen sinken. Die Liquidität wird enger. Das ist kein Insolvenzgrund. Das ist unternehmerischer Alltag der Reaktion verlangt. In diesem Zustand sind operative Maßnahmen möglich. Finanzierungsverhandlungen. Neue Märkte. Kostenstruktur überprüfen. Der Gestaltungsspielraum ist groß.
Zustand zwei: drohende Zahlungsunfähigkeit. Das Unternehmen wird voraussichtlich in den nächsten vierundzwanzig Monaten nicht mehr in der Lage sein seine Zahlungspflichten zu erfüllen. Das ist noch keine Insolvenz. Aber es ist der Moment in dem §1 StaRUG greift – und in dem ein strukturierter Restrukturierungsrahmen genutzt werden kann bevor ein Insolvenzverfahren notwendig wird. Wer diesen Zustand erkennt und handelt hat noch echte Optionen.
Zustand drei: eingetretene Zahlungsunfähigkeit. Jetzt laufen gesetzliche Fristen. Drei Wochen für den Insolvenzantrag bei Zahlungsunfähigkeit. Sechs Wochen bei Überschuldung. Das sind Höchstfristen – keine Schonfrist zum Weiterwirtschaften. Wer jetzt noch Optionen haben will braucht eine vorbereitete Eigenverwaltung. Wer sie nicht vorbereitet hat bekommt das Regelverfahren. Und wer in diesem Zustand falsche Zahlungen vornimmt haftet persönlich.
Das ist die Dimension die die meisten nicht sehen bis es zu spät ist.
Aus der Krise der Gesellschaft wird die persönliche Krise des Geschäftsführers. Nicht weil er ein schlechter Unternehmer ist. Sondern weil er drei Wochen zu lange gewartet hat. Weil er den Unterschied zwischen Zustand zwei und Zustand drei nicht kannte. Weil er dachte er versuche es noch ein paar Monate.
Krisenfrüherkennung ist deshalb keine Empfehlung. Sie ist eine gesetzliche Pflicht nach §1 StaRUG. Und sie ist der einzige Weg der sicherstellt dass aus einem schrumpfenden Werkzeugkasten kein leerer wird.
Die Frage die jeder Geschäftsführer beantworten können sollte: In welchem der drei Zustände befindet sich mein Unternehmen gerade?
Wenn Sie bei der Antwort zögern, ist das die Antwort.
Wenn Sie mehr zum Thema Unternehmer-Resilienz wissen möchten – kurze DM genügt.