ch stelle diese Frage regelmäßig in Gesprächen mit Klinikverantwortlichen: Wer in Ihrer Einrichtung trägt die Gesamtverantwortung für Risikofrüherkenn
Ich stelle diese Frage regelmäßig in Gesprächen mit Klinikverantwortlichen: Wer in Ihrer Einrichtung trägt die Gesamtverantwortung für Risikofrüherkennung und den Umgang mit bestandsgefährdenden Entwicklungen?
Die häufigste Antwort ist keine klare Antwort.
Manchmal heißt es "eigentlich alle". Manchmal "das ist Aufgabe der Geschäftsführung". Manchmal "dafür haben wir den Controlling-Bereich". Manchmal wird auf den Aufsichtsrat verwiesen. Und manchmal entsteht eine Pause die mehr sagt als jede Antwort.
"Eigentlich alle" bedeutet in der Praxis niemand. Was allen gehört gehört niemandem. Und was niemandem gehört wird in der Krise von niemandem verteidigt.
Das ist kein Vorwurf an einzelne Menschen. Es ist das vorhersehbare Ergebnis einer Governance-Struktur die Verantwortung für Risikofrüherkennung nicht eindeutig zugeordnet hat. Und im Krankenhaussektor ist das folgenreicher als in den meisten anderen Branchen – weil die Risiken die auf Kliniken einwirken gleichzeitig aus mehreren Richtungen kommen. Wirtschaftlich, medizinisch, personell, regulatorisch, digital. Und weil sie sich gegenseitig verstärken wenn niemand das Gesamtbild im Blick hat.
§ 1 StaRUG verpflichtet Geschäftsführer zur fortlaufenden Überwachung bestandsgefährdender Entwicklungen. Das Gesetz setzt voraus dass jemand diese Verantwortung trägt – konkret, namentlich, mit klaren Berichtswegen und definierten Eskalationskriterien. Nicht als kollektive Selbstverständlichkeit. Als individuelle Führungsaufgabe.
Was eine klare Antwort auf diese Frage in der Praxis bedeutet: Es gibt eine Person oder Funktion die das Gesamtbild der wesentlichen Risiken zusammenführt. Es gibt definierte Schwellenwerte ab denen Geschäftsführung, Träger oder Überwachungsorgan einbezogen werden. Es gibt einen Rhythmus in dem das Risikobild aktualisiert und berichtet wird. Und es gibt eine nachvollziehbare Reaktion auf Warnsignale – nicht irgendwann, sondern mit klaren Fristen und Verantwortlichkeiten.
Das ist keine bürokratische Anforderung. Es ist der Unterschied zwischen einem Krankenhaus das eine bestandsgefährdende Entwicklung früh genug erkennt um zu handeln – und einem das sie erst bemerkt wenn der Handlungsspielraum bereits eng geworden ist.
Wer in Ihrer Klinik kann diese Frage heute mit einem Namen beantworten?