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Die beste Vollmacht der Welt nützt nichts, wenn Ihre Bank sie nicht akzeptiert.

Die beste Vollmacht der Welt nützt nichts, wenn Ihre Bank sie nicht akzeptiert.
Die beste Vollmacht der Welt nützt nichts, wenn Ihre Bank sie nicht akzeptiert.
Das Muster kenne ich aus vielen Gesprächen. Der Unternehmer hat eine Vorsorgevollmacht, sauber beim Notar beurkundet. Seine Frau oder sein Stellvertreter hat eine Kopie im Ordner. Auf dem Papier ist alles geregelt. Dann fällt er aus, und am Montagmorgen steht der Stellvertreter am Schalter, weil die Löhne überwiesen werden müssen. Der Berater ist freundlich, schaut sich das Dokument an und sagt: "Dafür bräuchten wir unser eigenes Formular, und das muss der Kontoinhaber selbst unterschreiben."
Der Kontoinhaber liegt in diesem Moment im Krankenhaus.
Das ist keine böse Absicht der Bank, sondern deren Haftungslogik. Nicht jede Bank verhält sich so, aber erstaunlich viele tun sich mit allgemeinen Vollmachten schwer. Manche verlangen ihr eigenes Formular, manche wollen die Vollmacht im Original sehen, manche prüfen sie wochenlang. Und für Firmenkonten gelten oft nochmals eigene Regeln: Wer ist zeichnungsberechtigt, in welcher Höhe, und gilt das auch für das Online-Banking?
Ob das bei Ihrer Bank so ist, können Sie nicht aus dem Gesetz herauslesen. Sie erfahren es nur dort.
Die Lösung ist erfreulich klein. Ein Termin bei Ihrer Bank, eine Stunde. Sie legen die Vollmacht vor und fragen ganz direkt: "Wird diese Vollmacht bei Ihnen akzeptiert, und was passiert, wenn ich selbst nicht erreichbar bin?" Wenn die Antwort ein Nein ist oder ein Vielleicht, richten Sie die Bankvollmacht auf dem Formular der Bank ein, am besten für das Privat- und das Geschäftskonto, mit Online-Zugang und einer klaren Betragsgrenze. Und lassen Sie sich die Einrichtung schriftlich bestätigen.
Danach ändert sich etwas Grundsätzliches. Ihr Stellvertreter kann am ersten Tag handeln: Löhne zahlen, Lieferanten bedienen, die Miete überweisen. Der Betrieb läuft weiter, während er sich um alles andere kümmert. Eine Stunde Bankgespräch gegen drei Tage Stillstand ist ein gutes Verhältnis.
Hat Ihr Stellvertreter schon einmal bei Ihrer Bank bewiesen, dass er handeln darf?
Wenn Sie mehr zum Thema Unternehmer-Resilienz wissen möchten – kurze DM genügt.
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