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Die meisten Geschäftsführer wissen dass der EU AI Act existiert. Die wenigsten wissen was er konkret von ihnen verlangt – und bis wann.

Die meisten Geschäftsführer wissen dass der EU AI Act existiert. Die wenigsten wissen was er konkret von ihnen verlangt – und bis wann.
Die meisten Geschäftsführer wissen dass der EU AI Act existiert. Die wenigsten wissen was er konkret von ihnen verlangt – und bis wann. Hier eine kompakte Orientierung was bis zum 2. August 2026 umgesetzt sein sollte. Nicht als Juristendeutsch. Als Führungsfrage. Bereits seit Februar 2025 gilt: KI-Kompetenzpflicht nach Artikel 4. Wer KI-Systeme einsetzt muss sicherstellen dass seine Mitarbeiter den verantwortungsvollen Umgang damit verstehen – je nach Rolle und Aufgabe. Das ist keine HR-Aufgabe. Es ist eine Führungsaufgabe. Wer noch keine interne Richtlinie zum KI-Einsatz hat und keine Orientierung gegeben hat was erlaubt ist und was nicht, hat diese Pflicht noch nicht erfüllt. Ab 2. August 2026 gilt zusätzlich: Erstens KI-Inventar. Wer KI einsetzt muss wissen welche Systeme im Unternehmen genutzt werden – nicht nur die offiziell genehmigten, sondern auch die die Mitarbeiter selbst eingeführt haben. Schatten-KI ist kein internes Kontrollproblem mehr. Es ist ein rechtliches. Zweitens Risikoklassifizierung. Für jedes KI-System muss bekannt sein in welche Risikokategorie es fällt. Wer KI in Hochrisikobereichen einsetzt – Personalauswahl, Kreditbewertung, medizinische Diagnostik – hat konkrete Dokumentations- und Überwachungspflichten. Drittens Transparenzpflichten nach Artikel 50. Chatbots müssen als KI erkennbar sein. KI-generierte Bilder, Videos und Audioinhalte müssen maschinenlesbar gekennzeichnet werden. KI-Texte zu Themen von öffentlichem Interesse müssen als KI-generiert offengelegt werden wenn keine echte menschliche redaktionelle Kontrolle stattgefunden hat. Viertens Hochrisiko-Pflichten für Betreiber nach Artikel 26. Wer Hochrisiko-KI-Systeme betreibt muss Risikobewertungen durchführen, menschliche Aufsicht sicherstellen und Dokumentation vorhalten. Fünftens Anbieter-Konformität prüfen. Als Betreiber trägt man Mitverantwortung dafür keine nicht-konformen Systeme einzusetzen. Für Hochrisiko-Systeme ist die Konformitätserklärung des Anbieters Pflicht. Was das in der Praxis bedeutet: Der erste Schritt ist keine Compliance-Initiative. Er ist eine ehrliche Bestandsaufnahme. Welche KI-Tools nutzen wir – wer, wofür, mit welchen Daten? Wer diese Frage beantworten kann hat die Grundlage für alles weitere. Wer sie nicht beantworten kann hat das eigentliche Problem noch nicht gelöst.
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