Die meisten Geschäftsführer wissen dass der EU AI Act existiert. Die wenigsten wissen was er konkret von ihnen verlangt – und bis wann.
Die meisten Geschäftsführer wissen dass der EU AI Act existiert. Die wenigsten wissen was er konkret von ihnen verlangt – und bis wann.
Hier eine kompakte Orientierung was bis zum 2. August 2026 umgesetzt sein sollte. Nicht als Juristendeutsch. Als Führungsfrage.
Bereits seit Februar 2025 gilt:
KI-Kompetenzpflicht nach Artikel 4. Wer KI-Systeme einsetzt muss sicherstellen dass seine Mitarbeiter den verantwortungsvollen Umgang damit verstehen – je nach Rolle und Aufgabe. Das ist keine HR-Aufgabe. Es ist eine Führungsaufgabe. Wer noch keine interne Richtlinie zum KI-Einsatz hat und keine Orientierung gegeben hat was erlaubt ist und was nicht, hat diese Pflicht noch nicht erfüllt.
Ab 2. August 2026 gilt zusätzlich:
Erstens KI-Inventar. Wer KI einsetzt muss wissen welche Systeme im Unternehmen genutzt werden – nicht nur die offiziell genehmigten, sondern auch die die Mitarbeiter selbst eingeführt haben. Schatten-KI ist kein internes Kontrollproblem mehr. Es ist ein rechtliches.
Zweitens Risikoklassifizierung. Für jedes KI-System muss bekannt sein in welche Risikokategorie es fällt. Wer KI in Hochrisikobereichen einsetzt – Personalauswahl, Kreditbewertung, medizinische Diagnostik – hat konkrete Dokumentations- und Überwachungspflichten.
Drittens Transparenzpflichten nach Artikel 50. Chatbots müssen als KI erkennbar sein. KI-generierte Bilder, Videos und Audioinhalte müssen maschinenlesbar gekennzeichnet werden. KI-Texte zu Themen von öffentlichem Interesse müssen als KI-generiert offengelegt werden wenn keine echte menschliche redaktionelle Kontrolle stattgefunden hat.
Viertens Hochrisiko-Pflichten für Betreiber nach Artikel 26. Wer Hochrisiko-KI-Systeme betreibt muss Risikobewertungen durchführen, menschliche Aufsicht sicherstellen und Dokumentation vorhalten.
Fünftens Anbieter-Konformität prüfen. Als Betreiber trägt man Mitverantwortung dafür keine nicht-konformen Systeme einzusetzen. Für Hochrisiko-Systeme ist die Konformitätserklärung des Anbieters Pflicht.
Was das in der Praxis bedeutet:
Der erste Schritt ist keine Compliance-Initiative. Er ist eine ehrliche Bestandsaufnahme. Welche KI-Tools nutzen wir – wer, wofür, mit welchen Daten? Wer diese Frage beantworten kann hat die Grundlage für alles weitere. Wer sie nicht beantworten kann hat das eigentliche Problem noch nicht gelöst.