Eigenverwaltung muss vorbereitet werden. Wer erst anfängt, wenn die Konten gepfändet sind, hat das Beste schon verpasst.
Eigenverwaltung muss vorbereitet werden. Wer erst anfängt, wenn die Konten gepfändet sind, hat das Beste schon verpasst.
Das Wort klingt nach Insolvenz und damit nach Ende. Tatsächlich kann es das Gegenteil sein. In der Eigenverwaltung bleibt die Geschäftsführung grundsätzlich im Amt und führt das Unternehmen weiter, unter der Aufsicht eines Sachwalters, wenn das Gericht sie anordnet. Für manche Unternehmen ist das der Weg, auf dem Sanierung nicht über den Kopf der Inhaber hinweg stattfindet, sondern mit ihnen.
Allerdings ordnet das Gericht sie nicht aus Mitleid an. Wer Eigenverwaltung beantragt, muss eine Planung vorlegen: einen Finanzplan für die nächsten sechs Monate, die Darstellung, woher das Geld für die Sanierung kommen soll, ein Konzept für Verfahren und Sanierung und eine ehrliche Beschreibung, was die Krise ausgelöst hat und wie groß sie ist. Das lässt sich nicht in einer Nacht zwischen Gerichtsvollzieher und Lohnabrechnung erledigen.
Genau da liegt die Falle. Ich begegne Unternehmern, die erst dann über diese Möglichkeit nachdenken, wenn die Löhne nicht mehr sicher sind und es keine belastbare Liquiditätsplanung gibt. Sie haben dann etwa so viel Spielraum wie ein Pilot, der sich bei Triebwerksausfall zum ersten Mal die Notfall-Checkliste ansieht. Sie ist hilfreich, nur eben spät.
Wer früh hinsieht, hat dagegen andere Optionen: operative Maßnahmen, Gespräche mit Finanzierern, einen Restrukturierungsrahmen nach StaRUG und, wenn es nicht anders geht, eine vorbereitete Eigenverwaltung. Die Unterlagen dafür sind nicht exotisch. Eine laufende Liquiditätsplanung, eine ehrliche Ursachenanalyse und ein Sanierungskonzept, das jemand durchdacht hat, bevor er es brauchte.
Der Nutzen ist größer als die Absicherung. Wer diese Unterlagen hat, verhandelt mit Bank und Lieferanten anders, nämlich mit einem Plan statt mit einer Bitte. Und er entscheidet länger selbst, was mit seinem Unternehmen geschieht.
Die rechtliche Einordnung im Einzelfall gehört zu einem Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht. Dass die Grundlagen vorher liegen, gehört zu Ihnen.
Wenn es in Ihrem Unternehmen heute eng würde: Liegt eine aktuelle Liquiditätsplanung auf dem Tisch, die Sie einem Berater oder einem Gericht zeigen könnten?
Wenn Sie mehr zum Thema Unternehmer-Resilienz wissen möchten – kurze DM genügt.