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Ein Risiko das niemand benennt wird nicht kleiner. Es wächst – unbemerkt und ungesteuert.

Ein Risiko das niemand benennt wird nicht kleiner. Es wächst – unbemerkt und ungesteuert.
Ein Risiko das niemand benennt wird nicht kleiner.
Es wächst – unbemerkt und ungesteuert.
Das ist keine pessimistische Aussage. Es ist eine mechanische. Risiken die nicht ausgesprochen werden verschwinden nicht. Sie entwickeln sich weiter – ohne dass jemand gegensteuert, ohne dass jemand Ressourcen zuweist und ohne dass jemand überhaupt weiß dass ein Problem existiert.
Warum werden Risiken nicht benannt? Selten aus Unwissenheit. Meistens aus einer Kombination von drei Dingen die ich in der Beratung regelmäßig beobachte.
Erstens das Unbehagen das Benennen erzeugt. Wer ein Risiko ausspricht macht es real. Vorher war es eine Ahnung. Nachher ist es ein Problem das jemand lösen muss. Das Benennen fühlt sich nach Mehrarbeit an – und nach dem Eingeständnis dass etwas nicht stimmt.
Zweitens die Unsicherheit über Zuständigkeit. Wer ist verantwortlich für dieses Risiko? Wenn das nicht klar ist wartet jeder darauf dass jemand anderes es anspricht. Das Risiko bleibt unbenannt weil alle annehmen dass es jemand anderes gesehen hat. Oder gesehen haben müsste.
Drittens die Kultur die Benennen bestraft. In Organisationen in denen schlechte Nachrichten unerwünscht sind lernen Menschen schnell was sie nicht aussprechen. Das Risiko ist bekannt. Es wird trotzdem nicht benannt.
Das Ergebnis ist in allen drei Fällen dasselbe. Das Risiko wächst. Bis es sich selbst benennt. Als Krise.
§1 StaRUG setzt die Abkehr von diesem Muster voraus. Die Pflicht zur Risikofrüherkennung ist nicht die Pflicht das Risiko zu lösen. Sie ist die Pflicht es auszusprechen. Rechtzeitig. Bevor es sich selbst meldet.
Darauf ein Käffchen.
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