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Mit Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung verändert sich die Rechtslage grundlegend. §15b InsO regelt was ab diesem Zeitpunkt mit Zahlun

Mit Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung verändert sich die Rechtslage grundlegend. §15b InsO regelt was ab diesem Zeitpunkt mit Zahlun
Es gibt einen Moment in dem aus der Unternehmenskrise die persönliche Krise des Geschäftsführers wird.
Dieser Moment ist nicht der Insolvenzantrag. Er liegt früher. Und er ist meistens unsichtbar bis er eingetreten ist.
Die meisten Geschäftsführer die ich in der Beratung treffe kennen diesen Moment nicht. Nicht weil sie nachlässig wären. Sondern weil niemand ihnen erklärt hat dass es ihn gibt. Dass es eine Grenze gibt ab der das Unternehmen nicht mehr das einzige ist das in der Krise steckt.
Diese Grenze heißt Insolvenzreife.
Mit Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung verändert sich die Rechtslage grundlegend. §15b InsO regelt was ab diesem Zeitpunkt mit Zahlungen passiert. Nicht jede Zahlung darf noch vorgenommen werden. Wer das nicht weiß zahlt weiter. Normal. Wie immer. Lieferanten. Miete. Gehälter. So wie es immer gemacht wurde.
Und haftet persönlich für jeden Euro der nach diesem Zeitpunkt nicht hätte fließen dürfen.
Das sind keine kleinen Beträge. Das sind die laufenden Zahlungen eines Unternehmens das weiterwirtschaftet obwohl es das rechtlich nicht mehr so darf wie bisher. Das können erhebliche Summen sein. Und sie treffen nicht das Unternehmen. Sie treffen den Menschen der unterschrieben hat.
Das ist die Dimension die in den meisten Gesprächen über Unternehmenskrisen fehlt. Die Frage ist nicht nur ob das Unternehmen überlebt. Die Frage ist ob der Geschäftsführer privat haftet für das was in den letzten Wochen vor dem Antrag noch gezahlt wurde.
Die direkte Verbindung zu §1 StaRUG ist dabei kein Zufall. Wer Krisenfrüherkennung als gesetzliche Pflicht ernst nimmt und bestandsgefährdende Entwicklungen frühzeitig erkennt und handelt erreicht die Grenze zur Insolvenzreife meistens nicht unvorbereitet. Er weiß wo er steht. Er hat Zeit Instrumente zu nutzen. Er kommt nicht in den Bereich in dem §15b InsO greift ohne es zu merken.
Wer §1 StaRUG ignoriert läuft blind in genau diesen Bereich. Und merkt es oft erst wenn jemand fragt warum in den letzten drei Wochen vor dem Insolvenzantrag noch diese Zahlung und jene Überweisung vorgenommen wurde.
Die Frage die ich stelle ist einfach: Wissen Sie wo die Grenze liegt ab der aus der Krise Ihres Unternehmens Ihre persönliche Krise wird?
Wenn die Antwort zögert ist das die Antwort auf §15b InsO.
Wenn Sie mehr zum Thema Unternehmer-Resilienz wissen möchten – kurze DM genügt.
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