Vorsorgevollmacht, Generalvollmacht, Bankvollmacht: drei Papiere, drei Aufgaben
Seine Frau durfte mit den Ärzten sprechen und das Privatkonto führen.
Die Löhne am Monatsende konnte trotzdem niemand überweisen.
Nehmen wir einen Unternehmer, Geschäftsführer und alleiniger Gesellschafter seiner GmbH, Mitte fünfzig, gut vorbereitet, wie er selbst sagen würde. Er hat eine Vorsorgevollmacht, sauber aufgesetzt und im Schrank hinterlegt. Dann folgt ein Schlaganfall, und er ist für Wochen nicht ansprechbar. Seine Frau kann Arztgespräche führen, Behördenpost erledigen und private Rechnungen bezahlen. Am 28. stehen die Gehälter an, und das Firmenkonto bleibt zu. Die Bank kennt nur einen Verfügungsberechtigten, und der liegt auf der Intensivstation.
Der Fehler liegt nicht in der Vorsorgevollmacht, sondern in der Erwartung an sie. Drei Begriffe werden im Alltag gern gleichgesetzt, obwohl sie unterschiedliche Aufgaben haben.
Die Vorsorgevollmacht regelt Ihre private Seite für den Fall, dass Sie selbst nicht mehr entscheiden können: Gesundheit, Pflege, Aufenthalt, Behörden und Ihre privaten Finanzen. Sie gehört in die Familie und schützt davor, dass ein Gericht eine Betreuung anordnet.
Die Generalvollmacht ist weiter gefasst und erlaubt Vertretung in nahezu allen Rechtsgeschäften. Sie wird häufig mit der Vorsorgevollmacht kombiniert. Für Ihre GmbH reicht sie trotzdem nicht automatisch, denn die Gesellschaft handelt durch ihre Geschäftsführung, und diese Funktion lässt sich nicht einfach über eine private Vollmacht mit übertragen.
Die Bankvollmacht schließlich gilt für bestimmte Konten bei einer bestimmten Bank. Viele Institute bestehen auf ihren eigenen Formularen, und für ein Geschäftskonto muss die Gesellschaft selbst die Berechtigung erteilen, nicht der Inhaber als Privatperson.
Im Beispiel hätte die Lösung aus zwei Ebenen bestanden. Privat eine Vorsorgevollmacht und eine Bankvollmacht für die eigenen Konten. Im Unternehmen eine geregelte Vertretung, etwa über Prokura oder eine weitere Geschäftsführung, eine Kontovollmacht der GmbH für eine zweite Person und ein Notfall-Ordner, in dem steht, wer was darf und wo die Unterlagen liegen. Wie das im Einzelfall rechtlich gestaltet wird, gehört in die Hände von Notar oder Anwalt.
Gut vorbereitet ist, wer beide Seiten geregelt hat. Dann kümmert sich die Familie um den Menschen und das Unternehmen um sich selbst, und am 28. kommen die Gehälter pünktlich.
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