Was ein echter Stellvertreter braucht ist überschaubar aber konkret.
Wer seinen Stellvertreter benennt ohne ihm Vollmacht zu geben hat keinen Stellvertreter.
Er hat einen Namen auf einem Blatt Papier.
Das ist kein Wortspiel. Es ist ein Unterschied der im Ernstfall darüber entscheidet ob jemand handeln kann oder nicht.
Ein Stellvertreter ohne Vollmacht kann keine Verträge unterschreiben. Keine Zahlungen freigeben. Keine Entscheidungen treffen die rechtlich bindend sind. Er kann koordinieren. Er kann kommunizieren. Er kann Entscheidungen vorbereiten. Aber er kann sie nicht treffen. Nicht offiziell. Nicht wirksam. Nicht in dem Moment in dem es darauf ankommt.
Was dann passiert ist bekannt. Der Betrieb wartet. Kunden warten. Lieferanten warten. Und der Stellvertreter steht vor Aufgaben die er gut lösen könnte – wenn jemand ihm das Recht gegeben hätte es zu tun.
Das passiert nicht aus Böswilligkeit. Es passiert weil die meisten Unternehmer das Benennen mit dem Bevollmächtigen verwechseln. Ein Name in einem Dokument fühlt sich nach Vorbereitung an. Eine Vollmacht beim Notar kostet Zeit und Geld. Also wird der Name aufgeschrieben und die Vollmacht auf später verschoben.
Später kommt meistens nicht vor dem Ernstfall.
Was ein echter Stellvertreter braucht ist überschaubar aber konkret. Eine Vollmacht die definiert in welchem Umfang er handeln darf. Einen Bankzugang der ihm ermöglicht Zahlungen zu veranlassen. Das Wissen über laufende Vorgänge das er braucht um tatsächlich entscheiden zu können. Und die Information wo was zu finden ist wenn er suchen muss.
Ein Name auf einem Blatt Papier erfüllt keine dieser Anforderungen.
Darauf ein Käffchen.