Wer StaRUG bisher als Industriethema behandelt hat, sollte diese Einschätzung überprüfen. Nicht weil ein Berater das sagt. Sondern weil das Gesetz es
StaRUG gilt nicht nur für Industrieunternehmen. Es gilt für jede juristische Person die eine wirtschaftliche Tätigkeit ausübt – und damit für jedes Krankenhaus in Deutschland. Unabhängig von Trägerschaft, Größe oder Rechtsform.
Das ist kein Detail. Es ist eine Führungspflicht.
§ 1 StaRUG verpflichtet Geschäftsführer zur fortlaufenden Überwachung bestandsgefährdender Entwicklungen. Nicht einmal im Jahr. Nicht wenn es eng wird. Fortlaufend. Und nicht nur wirtschaftliche Entwicklungen – sondern alle Entwicklungen die den Bestand des Unternehmens gefährden könnten. Strategische, operative, personelle, digitale.
Was das in der Praxis bedeutet: Wer kein funktionierendes Frühwarnsystem hat, keine definierten Schwellenwerte, keine klaren Eskalationswege und keine nachweisbare Reaktion auf Warnsignale – der erfüllt diese Pflicht nicht. Auch wenn der Betrieb läuft. Auch wenn das letzte Jahr noch akzeptabel war. Auch wenn niemand bisher nachgefragt hat.
Im Krankenhaussektor kommt erschwerend hinzu was den Sektor strukturell von anderen Branchen unterscheidet. Die Erlöse werden nicht vom Leistungsempfänger bezahlt sondern von Kostenträgern die eigene Interessen verfolgen. Die Krankenhausreform verändert gerade Leistungsgruppen, Qualitätsanforderungen und Vergütungsstrukturen in einem Tempo das viele Häuser noch nicht vollständig durchdrungen haben. Der Fachkräftemangel ist kein vorübergehendes Problem sondern ein strukturelles. Und die Digitalisierung schafft neue Abhängigkeiten und neue Angriffsflächen gleichzeitig.
Das sind keine einzelnen Risiken. Es sind Entwicklungen die sich gegenseitig verstärken – und die ein Haus das operativ noch gut läuft in kurzer Zeit in eine existenzbedrohende Situation bringen können.
Die BGH-Rechtsprechung hat in den letzten Jahren deutlich gemacht dass Geschäftsführer die diese Pflichten nicht ernst nehmen persönlich haften. Nicht das Krankenhaus. Der Geschäftsführer. Persönlich.
Wer StaRUG bisher als Industriethema behandelt hat, sollte diese Einschätzung überprüfen. Nicht weil ein Berater das sagt. Sondern weil das Gesetz es verlangt.