Wissen ohne Handlungsfähigkeit ist kein Risikomanagement. Es ist eine gut gepflegte Dokumentation.
Es gibt einen Zustand der gefährlicher ist als keine Risiken zu kennen.
Risiken zu kennen und trotzdem nicht handeln zu können.
Ich erlebe das in Gesprächen mit Klinikverantwortlichen regelmäßig. Das Risikoinventar existiert. Die Risikomatrix ist aktuell. Die wesentlichen Gefährdungen sind bekannt, benannt, kategorisiert. Aber wenn ich frage was passiert wenn eines dieser Risiken eintritt – wer entscheidet dann was, bis wann und mit welcher Befugnis – entsteht eine Pause die mehr sagt als jede Antwort.
Wissen ohne Handlungsfähigkeit ist kein Risikomanagement. Es ist eine gut gepflegte Dokumentation.
Was Handlungsfähigkeit in der Praxis bedeutet ist konkreter als es klingt. Es bedeutet dass für jedes wesentliche Risikoszenario vorab bekannt ist wer die Entscheidung trifft – nicht die Abteilung, sondern die Person. Dass diese Person auch um drei Uhr morgens erreichbar ist und die Befugnis hat ohne Rückfrage zu handeln. Dass Handlungsoptionen nicht erst in der Krise entwickelt werden sondern vorher – konkret, durchdacht, mit Ressourcen hinterlegt. Und dass all das nicht nur aufgeschrieben ist sondern bekannt – bei denen die es im Ernstfall brauchen.
Eine Risikomatrix die niemanden zu einer Entscheidung verpflichtet ist kein Steuerungsinstrument. Sie ist eine Bestandsaufnahme die im Regal wartet.
§1 StaRUG verlangt nicht nur dass Risiken erkannt werden. Er verlangt dass daraus rechtzeitige Entscheidungen und Maßnahmen folgen. Der Unterschied zwischen beiden ist nicht technisch. Er ist organisatorisch. Und er entscheidet darüber ob eine Klinik in der Krise steuert – oder von ihr gesteuert wird.